Energieausweis für Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude oder auch Schulen und Hallen
sollen neben der Bilanzierung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, der Heiztechnik und
Warmwasserbereitung auch der Energiebedarf für die Beleuchtung und Klimatisierung ermittelt
werden und in die Darstellung der Gesamtenergieeffizienz einfließen.
Der Energieausweis für bestimmte öffentliche Gebäude muss öffentlich ausgehängt werden!!
Die EU-Richtlinie sagt hierzu: dass bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m²,
die von Behörden und Einrichtungen genutzt werden, die von einer großen Anzahl von Menschen
häufig aufgesucht werden, ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz an einer für die
Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht wird.
Welche Gebäude im Einzelnen hiervon betroffen sind, muss noch durch den Gesetzgeber
festgelegt werden.
Es ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass dies für große öffentliche
Verwaltungsgebäude, Schulen, Schwimmbäder etc. gelten wird.
Quelle: Zukunft-Haus.
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